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ring°racer für Publikumsverkehr gestartet

Inbetriebnahme der schnellsten Achterbahn Europas setzt Zeichen für Neustart - - Eröffnungsangebot über unbegrenzte Fahrten bis zum 03.11.2013 - - Warsteiner Event Center nach Mängelbeseitigung wieder geöffnet - - Alle Gebäude und Anlagen am Nürburgring erstmals voll funktionsfähig

Nürburg, 31.10.2013. Der ring°racer, die schnellste Achterbahn Europas, ist heute am Nürburgring für den Publikumsverkehr erfolgreich gestartet. Mit der Inbetriebnahme des ring°racer ist den Ringsanierern, Prof. Dr. Dr. Thomas B. Schmidt und Sachwalter Jens Lieser, ein weiterer wichtiger Schritt für die Zukunft des Nürburgrings gelungen. Die Attraktion ist erstmalig seit ihrer Fertigstellung im Jahre 2011 für die Besucher des Nürburgrings geöffnet. „Ich freue mich, dass es uns durch intensive Bemühungen nun gelungen ist, den ring°racer mit behördlicher Genehmigung in Betrieb zu nehmen. Mein besonderer Dank gilt an dieser Stelle auch den hoch engagierten Mitarbeitern der Nürburgring Betriebsgesellschaft. Der Nürburgring ist damit um eine weitere interessante Attraktion reicher“, freut sich Sanierungsgeschäftsführer Schmidt.

In der Vergangenheit galt die Achterbahn Kritikern als Symbol für das Scheitern des NürburgringKonzepts. Obwohl mit behördlicher Genehmigung gebaut, durfte sie mangels erbrachter Nachweise für einen technisch einwandfreien Betrieb nicht für den Publikumsverkehr starten. „Die heutige Inbetriebnahme des ring°racer noch vor dem Saisonende steht für den Aufbruch und den Neustart am Nürburgring“, sagt Sachwalter Lieser.

Nachdem nun auch die letzten Baumängel im Warsteiner Event Center behoben sind, ist der Nürburgring zum ersten Mal in Gänze fertig gestellt. Ab sofort können im Warsteiner Event Center wieder Großveranstaltungen, Messen und Präsentationen uneingeschränkt stattfinden. Damit sind erstmals alle Gebäude und technischen Anlagen des Komplexes ‚Nürburgring 2009’ (Eifeldorf Grüne Hölle, Freizeit- und Business-Zentrum mit ring°boulevard, ring°werk, ring°kartbahn und ring°racer sowie Hotels) voll funktionsfähig in Betrieb. „Das ist ein positives Signal für Fans, Besucher und Investoren“, ergänzt Jens Lieser.

Über den ring°racer

Die Kreisverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler hatte am 08.10.2013 die Betriebsgenehmigung unter zahlreichen Auflagen erteilt. So mussten sich zum Beispiel vor Inbetriebnahme Mitglieder eines Rettungsteams arbeitsmedizinischen Untersuchungen unterziehen, an einem Erste-Hilfe-Kurs teilnehmen, Evakuierungsübungen unter Anleitung eines sachverständigen Ausbilders für Höhenrettung durchführen und vieles mehr. Unter Hochdruck haben die Sanierer und die Nürburgring Betriebsgesellschaft mbH die geforderten Auflagen in kürzester Zeit abgearbeitet und erfüllt. Nach einer Besichtigung des ring°racer und Prüfung aller eingereichten Unterlagen hat die Kreisverwaltung Ahrweiler den Betrieb der Achterbahn nun freigegeben.

Der ring°racer ist eine besondere Achterbahn, deren Schienenkonstruktion überwiegend parallel zur Start- und Zielgeraden der Grand-Prix-Strecke am Nürburgring, teilweise im Freien und teilweise innerhalb der Gebäudekomplexe ring°boulevard und ring°werk verläuft. Auf einer Strecke von ca. 100 Metern werden die Züge, bestehend aus zwei Fahrzeugen mit jeweils vier Sitzplätzen, auf eine Geschwindigkeit von 160 km/h beschleunigt. Dies geschieht in etwa zwei Sekunden. Die Beschleunigung ist damit schneller als bei einem Formel 1-Rennwagen. Den Fahrgästen soll das Gefühl vermittelt werden, welchen physischen Kräften (Beschleunigung, Brems- und Kurvenkräfte) ein Formel 1-Pilot in seinem Rennfahrzeug ausgesetzt ist. Der sogenannte Katapult-Start (Launch) erfolgt mittels Luftdruck.

Zum Start des ring°racer gibt es in der Eröffnungsphase vom 31.10.2013 bis einschließlich 03.11.2013 ein attraktives Angebot für Besucher des Nürburgrings. Mit dem Kauf eines Eintrittstickets für das ring°werk (Erwachsene zahlen 19,50 € und Kinder 11,00 €) können Besucher unbegrenzt Fahrten auf dem ring°racer unternehmen. Nach der Eröffnungsphase sind im Eintrittspreis für das ring°werk zwei Fahrten mit dem ring°racer enthalten. Weitere Fahrten können zu einem Preis von 3,00 € zugekauft werden. Das Mindestalter für die Fahrt im ring°racer beträgt zehn Jahre. Passagiere müssen mindestens 1,40 m groß sein.
Alle Informationen über Öffnungszeiten nach dem 03.11.2013 werden auf der Internetseite des Nürburgrings unter www.nuerburgring.de eingestellt.

Eckdaten zum ring°racer:
- Schnellste Achterbahn Europas
- Ca. 160 km/h Geschwindigkeit entlang der Start- und Zielgeraden
- Beschleunigung schneller als ein Formel 1 Fahrzeug
- Streckenlänge insgesamt 1.212 m
- Max. Höhendifferenz (= höchste Abfahrt) 37,5 m
- Die Gesamtfahrtzeit beträgt ca. 3 Minuten. Vom Abschuss bis zum Wiedereintreffen
im Bahnhof dauert die Fahrt ca. 1 Minute und 20 Sekunden.


Über Prof. Dr. jur. Dr. phil. Thomas B. Schmidt
Rechtsanwalt Thomas B. Schmidt ist Fachanwalt für Arbeits- und Insolvenzrecht und Partner der Kanzlei König Rechtsanwälte, eine der führenden Wirtschaftskanzleien in Rheinland-Pfalz mit Sitz in Trier. Seit 1997 ist Prof. Schmidt als Insolvenzverwalter tätig und gilt als bekannter Experte für Insolvenzplanverfahren und Sanierungen. Darüber hinaus ist er auf personelle Restrukturierungen spezialisiert. Er ist Honorarprofessor der Hochschule Trier und lehrt dort seit 2002 in den Fächern Wirtschafts- und Insolvenzrecht. Weitere Informationen unter: www.thomasbschmidt.de


Über Jens Lieser
Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter Jens Lieser ist Partner der überregional bekannten Kanzlei LIESER Rechtsanwälte. Jens Lieser, zugleich Fachanwalt für Insolvenzrecht, hat sich seit 1994 durch die Sanierung und Fortführung zahlreicher Unternehmen sowie beim Erhalt von Arbeitsplätzen einen Namen gemacht. Die Verwalterkanzlei LIESER gehört seit beinahe 50 Jahren zu den führenden Insolvenzspezialisten und ist neben dem Hauptsitz in Koblenz u. a. an den Standorten Trier und Mainz vertreten. In über 3.000 Insolvenzverfahren unterschiedlicher Größenordnungen und Branchen hat die Kanzlei LIESER ihre Erfahrung und Kompetenz erfolgreich unter Beweis gestellt. Weitere Informationen unter: www.lieser-rechtsanwaelte.de

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